Gesetzeskunde

Der wichtigste Teil in diesem Kapitel beschäftigt sich mit den "Internationalen Unfall-Verhütungs-Vorschriften" ("International Regulations for the Preventing of Collisions at Sea"). Diese Vorschriften sind international anerkannt und gelten auf den Weltmeeren wie auf direkt angrenzenden Gewässern.

In nationalen Gewässern (bis zu 30 SM) kann es "landessprezifische Sonderregelungen" geben, die die "Internationalen Unfall-Verhütungs-Vorschriften" erweitern oder in einzelnen Punkten sogar außer Kraft setzen.

Die letzte Verfeinerung der Vorschriften setzt die Hafenverordnung. Sie setzt Regeln für einen bestimmten Hafen fest und kann auch die "landessprezifische Sonderregelungen" überschreiben.

Die Hierarchie sieht also folgendermaßen aus:

ASV i.M.
Zum Seitenanfang Seite weiterempfehlen Druckversion Kontakt  Impressum  Disclaimer