Verantwortlichkeit (Regel 2)

Verantworltich für die Einhaltung der Regeln ist in erster Linie der Schiffsführer und Eigner, aber auch die Besatzung. Die Einhaltung der Regeln alleine schützt aber vor Strafe nicht (würde man so sagen), zusätzlich ist gute Seemannschaft und ein gesunder Menschenverstand einzusetzen, um die Gefahr einer Kollision abzuwenden. Wenn notwendig, darf man - oder eher, es wird im Notfall verlangt daß man - von den Regeln abweicht, um einen Unfall zu verhindern.

Weiter mit Regel 3: Grundsätzliche Definitionen! (Bevor es wirklich losgeht)

ASV i.M.
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