Allgemeine Definitionen (Regel 3)
Was ist ein Fahrzeug? In der KVR bezeichnet 'Fahrzeug' alle Wasserfahrzeuge,
auch nicht wasserverdrängende Fahrzeuge wie z.B. Luftkissenboote und
Wasserflugzeuge, die als Beförderungsmittel verwendet werden oder verwendet
werden können. (Dies würde unsere Badewanne von vorhin einschließen!)
Fahrzeugkategorien
Die Fahrzeuge werden in 6 Kategorien unterteilt, die sich dann nachher auf
die Auseichplicht auswirken:
- Das Maschinenfahrzeug bezeichnet ein Fahrzeug
mit Maschine/Motor. Ein Ruderboot fällt auch unter diese Kategorie!
- Das Segelfahrzeug bezeichnet ein Fahrzeug
unter Segeln, das seine Maschine/Motor nicht einsetzt. Wird der Motor
benutzt, gilt das segelnde und motorende Fahrzeug als
Maschinenfahrzeug.
- Das Fischende Fahrzeug gilt dann als solches,
wenn Netze, Schleppnetze, Leinen, also das Fanggerät beim Fischen die
Manövrierfähigkeit einschränkt. Die ins Wasser gehaltene Angelrute gehört hier
nicht dazu!
- Das Manövrierbehinderte Fahrzeug bezeichnet ein Fahrzeug, daß durch die Art seines
Einsatzes behindert ist, so zu
manövrieren, wie es die KVR eigentlich vorschreiben würde. Die
'Manövrierbehinderung' wird also nicht durch einen außerplanmäßigen Vorfall
hervorgerufen, sondern durch den speziellen Einsatz des Fahrzeuges, z.B.:
- Ein Fahrzeug, das ein Seezeichen, Unterwasserkabel
oder eine Rohrleitung auslegt, wartet oder aufnimmt.
- Ein Fahrzeug, das baggert oder andere
Unterwasserarbeiten ausführt.
- Ein Fahrzeug, das 'in Fahrt' mit der Übergabe von
Verpflegung, Ausrüstung oder Personen beschäftigt ist.
- Flugzeugträger
- Minenräumer
- oder ein Fahrzeug, während eines Schleppvorganges, wenn es erheblich
behindert ist, von seinem Kurs abzuweichen.
- Das Manövierunfähige Fahrzeug bezeichnet ein
Fahrzeug, daß wegen außergewöhnlicher Umstände (z.B. Ruderbruch,
Maschinenschaden,...) nicht so manövrieren kann, wie es die Regeln der KVR
vorschreiben, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
- Das tiefgangbehinderte
Fahrzeug bezeichnet ein Maschinenfahrzeug, das durch seinen
Tiefgang im Verhältnis zu der vorhandenen Tiefe und Breite des befahrbaren
Gewässers erheblich behindert ist, von seinem zu verfolgenden Kurs
abzuweichen.
Der vollständigkeithalber sei hier noch das
Wasserflugzeug erwähnt: Der Ausdruck
Wasserflugzeug schließt alle Luftfahrzeuge ein, die zum manövieren auf dem
Wasser konstruiert wurden.
Allgemeine Begriffsdefinitionen
- In Fahrt bedeutet, daß ein Fahrzeug weder
vor Anker liegt, noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt. (D.h. z.B.
ein Maschinenfahrzeug, das sich auf offener See befindet und dessen Motor
nicht läuft, befindet sich trotzdem in Fahrt!)
Im Gegensatz dazu ist die
Fahrt durchs Wasser wohl das, was man
erwarten würde, nämlich das, wenn man sich durchs Wasser wirklich bewegt. - Länge und Breite eines Fahrzeuges bedeuten die
'Länge über Alles' und die 'größte Breite'. Bezeichnender Weise werden beim
Sportboot der Überhang des Bugkorbes nicht zur 'Länge über Alles'
hinzugerechnet.
- Fahrzeuge gelten nur dann als einander in Sicht befindlich, wenn sie einander beide sich optisch/visuell
wahrnehmen können. (Die Anzeige auf dem Radargerät genügt hier nicht!)
- Verminderte
Sicht bezeichnet jede Bedingung, bei der die Sicht durch
Nebel, Schneefall, schwere Regenfälle, Sandsturm oder ähnliche Vorfälle
vermindert wird.
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