Allgemeine Definitionen (Regel 3)

Was ist ein Fahrzeug? In der KVR bezeichnet 'Fahrzeug' alle Wasserfahrzeuge, auch nicht wasserverdrängende Fahrzeuge wie z.B. Luftkissenboote und Wasserflugzeuge, die als Beförderungsmittel verwendet werden oder verwendet werden können. (Dies würde unsere Badewanne von vorhin einschließen!)

Fahrzeugkategorien

Die Fahrzeuge werden in 6 Kategorien unterteilt, die sich dann nachher auf die Auseichplicht auswirken:

  1. Das Maschinenfahrzeug bezeichnet ein Fahrzeug mit Maschine/Motor. Ein Ruderboot fällt auch unter diese Kategorie!
  2. Das Segelfahrzeug bezeichnet ein Fahrzeug unter Segeln, das seine Maschine/Motor nicht einsetzt. Wird der Motor benutzt, gilt das segelnde und motorende Fahrzeug als Maschinenfahrzeug.
  3. Das Fischende Fahrzeug gilt dann als solches, wenn Netze, Schleppnetze, Leinen, also das Fanggerät beim Fischen die Manövrierfähigkeit einschränkt. Die ins Wasser gehaltene Angelrute gehört hier nicht dazu!
  4. Das Manövrierbehinderte Fahrzeug bezeichnet ein Fahrzeug, daß durch die Art seines Einsatzes behindert ist, so zu manövrieren, wie es die KVR eigentlich vorschreiben würde. Die 'Manövrierbehinderung' wird also nicht durch einen außerplanmäßigen Vorfall hervorgerufen, sondern durch den speziellen Einsatz des Fahrzeuges, z.B.:
    • Ein Fahrzeug, das ein Seezeichen, Unterwasserkabel oder eine Rohrleitung auslegt, wartet oder aufnimmt.
    • Ein Fahrzeug, das baggert oder andere Unterwasserarbeiten ausführt.
    • Ein Fahrzeug, das 'in Fahrt' mit der Übergabe von Verpflegung, Ausrüstung oder Personen beschäftigt ist.
    • Flugzeugträger
    • Minenräumer
    • oder ein Fahrzeug, während eines Schleppvorganges, wenn es erheblich behindert ist, von seinem Kurs abzuweichen.
  5. Das Manövierunfähige Fahrzeug bezeichnet ein Fahrzeug, daß wegen außergewöhnlicher Umstände (z.B. Ruderbruch, Maschinenschaden,...) nicht so manövrieren kann, wie es die Regeln der KVR vorschreiben, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
  6. Das tiefgangbehinderte Fahrzeug bezeichnet ein Maschinenfahrzeug, das durch seinen Tiefgang im Verhältnis zu der vorhandenen Tiefe und Breite des befahrbaren Gewässers erheblich behindert ist, von seinem zu verfolgenden Kurs abzuweichen.

Der vollständigkeithalber sei hier noch das Wasserflugzeug erwähnt: Der Ausdruck Wasserflugzeug schließt alle Luftfahrzeuge ein, die zum manövieren auf dem Wasser konstruiert wurden.

 

Allgemeine Begriffsdefinitionen

  1. In Fahrt bedeutet, daß ein Fahrzeug weder vor Anker liegt, noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt. (D.h. z.B. ein Maschinenfahrzeug, das sich auf offener See befindet und dessen Motor nicht läuft, befindet sich trotzdem in Fahrt!)
    Im Gegensatz dazu ist die Fahrt durchs Wasser wohl das, was man erwarten würde, nämlich das, wenn man sich durchs Wasser wirklich bewegt.
  2. Länge und Breite eines Fahrzeuges bedeuten die 'Länge über Alles' und die 'größte Breite'. Bezeichnender Weise werden beim Sportboot der Überhang des Bugkorbes nicht zur 'Länge über Alles' hinzugerechnet.
  3. Fahrzeuge gelten nur dann als einander in Sicht befindlich, wenn sie einander beide sich optisch/visuell wahrnehmen können. (Die Anzeige auf dem Radargerät genügt hier nicht!)
  4. Verminderte Sicht bezeichnet jede Bedingung, bei der die Sicht durch Nebel, Schneefall, schwere Regenfälle, Sandsturm oder ähnliche Vorfälle vermindert wird.

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