Ausweich- und Fahrregeln

Verhalten von Fahrzeugen bei allen Sichtverhältnissen

Ausguck (Regel 5)

Jedes Fahrzeug muß jederzeit durch Sehen und Höhren sowie durch jedes andere verfügbare Mittel, das den gegebenen Umständen und Bedingugnen entspricht, gehörigen Auguck halten, der einen vollständigen Überblick über die Lange und die Möglichkeiten der Gefahr eines Zusammenstoßes gibt.

Genaugenommen heißt das nur, daß man jederzeit wissen muß, was für andere Schiffe sich in der Umgebung befinden, ob sie vielleicht auf Kollisionskurs sind, um dann entsprechend handeln zu können.

Es heißt aber auch, daß bei Nebel ein vorhandenes und funktionstüchtiges Radar eingesetzt werden muß! Tritt eine Kollision bei Nebel ein und hat man sein Radar nicht benutzt, kommt man in schwere Erklärungsnöte.

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ASV i.M.
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