Ausguck (Regel 5)
Jedes Fahrzeug muß jederzeit durch Sehen und Höhren sowie durch jedes andere
verfügbare Mittel, das den gegebenen Umständen und Bedingugnen entspricht,
gehörigen Auguck halten, der einen vollständigen Überblick über die Lange und
die Möglichkeiten der Gefahr eines Zusammenstoßes gibt.
Genaugenommen heißt das nur, daß man jederzeit wissen muß, was für andere
Schiffe sich in der Umgebung befinden, ob sie vielleicht auf Kollisionskurs
sind, um dann entsprechend handeln zu können.
Es heißt aber auch, daß bei Nebel ein vorhandenes und funktionstüchtiges
Radar eingesetzt werden muß! Tritt eine Kollision bei Nebel ein und hat man sein
Radar nicht benutzt, kommt man in schwere Erklärungsnöte.
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von Fahrzeugen, die einander in Sicht haben? |