Enge Fahrwasser (Regel 9)
Rechts Fahren
Ein Fahrzeug, das der Richtung eines engen Fahrwassers/Fahrrinne folgt, soll
sich so weit wie möglich an der Steuerbordseite des Fahrwassers halten. Das
bedeutet es soll so gefahren werden wie man auch auf Autobahnen fahren sollte,
möglichst auf der rechten Spur.
Fahrzeuge unter 20m und Segelfahrzeuge
Fahrzeuge unter 20 Metern Länge und Segelfahrzeuge dürfen nicht die
Durchfahrt von Fahrzeugen behindern, die auf das Fahrwasser/die Fahrrinne
angewiesen sind.
Fischende Fahrzeuge
Fischende Fahrzeuge dürfen nicht die Durchfahrt eines anderen Fahrzeuges
behindern, das das Fahrwasser/die Fahrrinne befährt.
Queren
Ein Fahrzeug soll ein enges Fahrwasser/Fahrrinne nicht queren, wenn dadurch
die Durchfahrt eines Fahrzeugs behindert wird, das nur innerhalb eines solchen
Fahrwassers/Fahrrinne sicher fahren kann.
Überholen
Kann in einem eingen Fahrwasser/Fahrrinne nur dann sicher
überholt werden, wenn das zu überholende Fahrzeug mitwirkt, so muss das
überholende Fahrzeug seine Absicht durch das entsprechende Schallsignal kundtun. Ein
Ablehnen oder Zustimmen wird ebenfalls über Schallsignale geregelt. Für das Überholen gilt weiterhin die Regel
13.
Fahrwasserkrümmungen und Sichthindernisse
Bei Fahrwasserkrümmungen und Sichthindernissen muss mit
besonderer Vorsicht gefahren und u.U. das entsprechende Schallsignal gegeben werden.
Ankern
Jedes Ankern im Fahrwasser soll, wenn es die Umstände erlauben, vermieden
werden.
Weiter mit Regel 10: Verkehrstrennungsgebiete . |