Verhalten von Fahrzeugen bei allen Sichtverhältnissen

Enge Fahrwasser (Regel 9)

Rechts Fahren

Ein Fahrzeug, das der Richtung eines engen Fahrwassers/Fahrrinne folgt, soll sich so weit wie möglich an der Steuerbordseite des Fahrwassers halten. Das bedeutet es soll so gefahren werden wie man auch auf Autobahnen fahren sollte, möglichst auf der rechten Spur.

Fahrzeuge unter 20m und Segelfahrzeuge

Fahrzeuge unter 20 Metern Länge und Segelfahrzeuge dürfen nicht die Durchfahrt von Fahrzeugen behindern, die auf das Fahrwasser/die Fahrrinne angewiesen sind.

Fischende Fahrzeuge

Fischende Fahrzeuge dürfen nicht die Durchfahrt eines anderen Fahrzeuges behindern, das das Fahrwasser/die Fahrrinne befährt.

Queren

Ein Fahrzeug soll ein enges Fahrwasser/Fahrrinne nicht queren, wenn dadurch die Durchfahrt eines Fahrzeugs behindert wird, das nur innerhalb eines solchen Fahrwassers/Fahrrinne sicher fahren kann.

Überholen

Kann in einem eingen Fahrwasser/Fahrrinne nur dann sicher überholt werden, wenn das zu überholende Fahrzeug mitwirkt, so muss das überholende Fahrzeug seine Absicht durch das entsprechende Schallsignal kundtun. Ein Ablehnen oder Zustimmen wird ebenfalls über Schallsignale geregelt. Für das Überholen gilt weiterhin die Regel 13.

Fahrwasserkrümmungen und Sichthindernisse

Bei Fahrwasserkrümmungen und Sichthindernissen muss mit besonderer Vorsicht gefahren und u.U. das entsprechende Schallsignal gegeben werden.

Ankern

Jedes Ankern im Fahrwasser soll, wenn es die Umstände erlauben, vermieden werden.

 

Weiter mit Regel 10: Verkehrstrennungsgebiete .

ASV i.M.
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