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Verhalten von Fahrzeugen bei allen Sichtverhältnissen |
Kollisionsgefahr (Regel 7)
Jedes Fahrzeug muss mit allen verfügbaren Mitteln (also auch der zweckmäßige
Einsatz des Radars) entsprechend den gegebenen Umständen und Bedingungen
feststellen, ob die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Sollten
Zweifel bestehen, so muß davon ausgegangen werden, dass Kollisionsgefahr
besteht.
| Die Möglichkeit einer Kollision ist anzunehmen, wenn die
Kompasspeilung eines sich nähernden Fahrzeugs nicht merklich ändert. |
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Weiter mit Regel 8: Was tun um eine Kollision zu vermeiden? |
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