Verhalten von Fahrzeugen bei allen Sichtverhältnissen

Kollisionsgefahr (Regel 7)

Jedes Fahrzeug muss mit allen verfügbaren Mitteln (also auch der zweckmäßige Einsatz des Radars) entsprechend den gegebenen Umständen und Bedingungen feststellen, ob die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Sollten Zweifel bestehen, so muß davon ausgegangen werden, dass Kollisionsgefahr besteht.

Die Möglichkeit einer Kollision ist anzunehmen, wenn die Kompasspeilung eines sich nähernden Fahrzeugs nicht merklich ändert. Kompasspeilung

 

Weiter mit Regel 8: Was tun um eine Kollision zu vermeiden?

ASV i.M.
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