Ausweich- und Fahrregeln

Verhalten von Fahrzeugen die einander in Sicht haben

Maßnahmen des Ausweichpflichtigen (Regel 16)

Jedes ausweichpflichtige Fahrzeug soll, wenn möglich,

  • frühzeitig und
  • durchgreifend

handeln, um sich vom Wegerechtsfahrzeug gut frei zu halten.

 

Das hatten wir in Regel 8 auch schonmal, aber doppelt hält anscheinend besser ;-)

Weiter mit Regel 17: Welche Pflichten hat der Kurshalter ?

ASV i.M.
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