Ausweich- und Fahrregeln

Verhalten von Fahrzeugen die einander in Sicht haben

Kreuzende Kurse (Regel 15)

Kollisions Verhütungs  Richtlinien: Segelboot mit Wind von unterschiedlicher Seite Wenn die Kurse zweier Maschinenfahrzeuge sich so kreuzen, dass die Gefahr eines Zusammenstoßes existiert, muss sich das freihalten, das das andere auf seiner Steuerbordseite hat. Wenn die Umstände es zulassen, sollte man es vermeiden, den Bug des anderen Fahrzeugs zu kreuzen. D.h. das wir unsere Kurskorrekturen immer nach Steuerbord vornehmen und das Heck des anderen Schiffes passieren.

 

Weiter mit Regel 16: Und wie handeln wir als Ausweichpflichtige ?

ASV i.M.
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