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Ausweich- und Fahrregeln
Verhalten von Fahrzeugen die einander in Sicht haben |
Kreuzende Kurse (Regel 15)
Wenn die Kurse zweier Maschinenfahrzeuge sich so kreuzen, dass die
Gefahr eines Zusammenstoßes existiert, muss sich das freihalten, das das
andere auf seiner Steuerbordseite hat. Wenn die Umstände es zulassen,
sollte man es vermeiden, den Bug des anderen Fahrzeugs zu kreuzen.
D.h. das wir unsere Kurskorrekturen immer nach Steuerbord vornehmen und
das Heck des anderen Schiffes passieren.
Weiter mit Regel 16: Und wie handeln wir als Ausweichpflichtige ? |
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