Ausweich- und Fahrregeln

Verhalten von Fahrzeugen die einander in Sicht haben

Pflichten des Kurshalters (Regel 17 KVR)

1.

Muss von zwei Fahrzeugen eines ausweichen, so muss das andere Kurs und Geschwindigkeit beibehalten. Dieses Fahrzeug wird dann Kurshalter genannt. 
Der Kurshalter darf, wenn es augenscheinlich wird dass der Ausweichpflichtige seinen Pflichten nicht nachkommt, Maßnahmen ergreifen, um eine Kollision zu verhindern.

2. Wenn durch den Ausweichpflichtigen eine Kollision alleine nicht mehr verhindert werden kann, MUSS nun der Kurshalter Maßnahmen ergreifen, die eine Kollision nach bester Möglichkeit vermeiden.
3. Ist man Kurshalter und weicht dem Ausweichpflichtigen (der sich ja wahrscheinlich auf Backbord befindet) aus, so sollte man seinen Kurs nicht nach Backbord ändern.
Sollte der Ausweichpflichtige nämlich doch noch seiner Ausweichplicht nachkommen, würde es dann zwangsweise zu einer Kollision führen. Man ändert also auch als Kurshalter im Zweifelsfall den Kurs nach Steuerbord.
4. Diese Regel befreit das ausweichpflichtige Fahrzeug nicht von seiner Ausweichpflicht!

Weiter mit Regel 18: Wegerechtsregeln der Fahrzeugtypen untereinander !

ASV i.M.
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