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Ausweich- und Fahrregeln
Verhalten von Fahrzeugen die einander in Sicht haben |
Pflichten des Kurshalters (Regel 17 KVR)
| 1. |
Muss von zwei Fahrzeugen eines ausweichen, so muss das andere Kurs und
Geschwindigkeit beibehalten. Dieses Fahrzeug wird dann Kurshalter
genannt. Der Kurshalter darf, wenn es augenscheinlich wird dass
der Ausweichpflichtige seinen Pflichten nicht nachkommt, Maßnahmen
ergreifen, um eine Kollision zu verhindern. |
| 2. |
Wenn durch den Ausweichpflichtigen eine Kollision alleine nicht mehr
verhindert werden kann, MUSS nun der Kurshalter Maßnahmen ergreifen, die
eine Kollision nach bester Möglichkeit vermeiden. |
| 3. |
Ist man Kurshalter und weicht dem Ausweichpflichtigen (der sich ja wahrscheinlich auf
Backbord befindet) aus, so sollte man seinen Kurs nicht nach Backbord
ändern. Sollte der Ausweichpflichtige nämlich doch noch seiner
Ausweichplicht nachkommen, würde es dann zwangsweise zu einer Kollision
führen. Man ändert also auch als Kurshalter im Zweifelsfall den
Kurs nach Steuerbord. |
| 4. |
Diese Regel befreit das ausweichpflichtige Fahrzeug nicht von seiner
Ausweichpflicht! |
Weiter mit Regel 18: Wegerechtsregeln der Fahrzeugtypen
untereinander
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