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Ausweich- und Fahrregeln
Verhalten von Fahrzeugen die einander in Sicht haben |
Segelfahrzeuge (Regel 12)
Wenn zwei Segelfahrzeuge sich einander so nähern, dass die Gefahr einer
Kollision besteht, muss das eine dem anderen wie folgt ausweichen:
-
Wenn sie den Wind von verschiedenen Seiten haben, muss das Fahrzeug ausweichen, was
den Wind von Backbord hat.
Hier hat also A Wegerecht während B ausweicht.
Häufig wird hier der Ausdruck "Backbordbug vor Steuerbordbug" benutzt,
was sehr schnell die Wegerechtssituation ausdrückt. In Prüfungen wird
dieser Ausdruck nicht mehr gerne gesehen, da z.B. in England Backbordbug
und Steurbordbug genau das gegenteilige bedeuten und es somit
international zu Verwechselungen kommen könnte. Die klare Definition ist
also: "Mit Wind von ..."
- Wenn
sie den Wind von der gleichen Seite bekommen, muss das luvwärtige
Fahrzeug dem leewärtigen Fahrzeug ausweichen. In diesem Fall kann B hinter dem Heck von A durchgehen oder aber auch nach rechts höher drehen oder auch wenden.
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Wenn ein Segelfahrzeug mit Wind von Backbord
ein Fahrzeug in Luv sieht und nicht ausmachen kann, von welcher Seite es den Wind bekommt,
muss es dem anderen ausweichen. Hier erhält B den Wind von Backbord (Steuerbordbug). Da es nicht ausmachen kann, ob A auf Backbordbug oder Steuerbordbug fährt, weicht B sicherheitshalber aus.
- Da
auf Vorwindkursen u.U. nicht genau festzulegen ist,
von welcher Seite der Wind nun kommt, gibt es folgende Regel:
Ob man den Wind von Backbord oder
Steuerbord hat, entscheidet die Stellung des Großsegels.
- Befindet sich der Großbaum auf Steuerbord (Steuerbordbug), erhält man, per
Definition, den Wind von Backbord, gleichgültig ob die Fock/Genua
an Backbord gefahren wird.
- Befindet sich der Großbaum an Backbord (Backbordbug) erhält man den
Wind von Steuerbord.
A hat hier Wind von Steuerbord, B hat Wind von Backbord. Würden sich die Kurse von A und B kreuzen, müsste B ausweichen.
Weiter mit Regel 13: Überholen! |
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