Ausweich- und Fahrregeln

Verhalten von Fahrzeugen bei verminderter Sicht

  1. Diese Regel gilt auch für Fahrzeuge, die in der Nähe eines Gebietes mit verminderter Sicht fahren.
  2. Jedes Fahrzeug muss mit sicherer Geschwindigkeit fahren. Die Maschine ist für ein unmittelbares Manöver bereit zu halten.
  3. Der Ausguck ist entsprechen der Sicht zu erhöhen.
  4. Ortet man ein anderes Fahrzeug nur mit Radar, so muß man feststellen, ob Kollisionsgefahr besteht und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dabei ist folgendes zu vermeiden:
    • eine Kursänderung nach Backbord gegenüber einem Fahrzeug vorlicher als querab (außer man möchte es überholen)
    • eine Kursänderung auf ein Fahrzeug zu, das achterlicher als querab ist.
  5. Falls man eine Nahbereichssituation mit einem Fahrzeug vorlicher als querab nicht vermeiden kann, muss man seine Fahrt auf das für die Steuerfähigkeit geringstmögliche Maß herabsetzen, im Zweifelsfall ganz wegnehmen bis die Gefahr einer Kollision vorüber ist.

Weiter mit Lichter und Sichtzeichen!

ASV i.M.
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