Lichterführung und Signalkörper
Um entscheiden zu können, ob wir oder das andere Schiff
ausweichen muß, führen wir Signalzeichen für die verschiedenen
Fahrzeugkategorien am Tag, und Lichterkombinationen für die Nacht ein.
Weiterhin muß durch diese Lichter auch erkennbar sein, aus welcher Sicht man das
Fahrzeug sieht. Beim Auto zum Vergleich hat man nur die beiden Frontlichter, die
meistens weiß sind, und zwei oder mehr Rücklichter, durch die man ja dann weiß,
dass man das Auto von hinten sieht. Bei Wasserfahrzeugen kann man allerdings
eine ganze Menge mehr wahrnehmen.
- Diese Lichterführung muss befolgt werden
- zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang (es
dürfen zu dieser Zeit keine Lichter geführt werden, die mit diesen Lichtern
verwechselt werden können oder deren Sichtbarkeit oder
Unterscheidungsmöglichkeiten beeinträchtigen. Man kann sich durchaus
streiten, ob das bei den wie Weihnachtsbäumen beleuchteten Ausflugsdampfern
und Passagierschiffen wirklich zutrifft. )
- bei verminderter Sicht auch am Tage (zwischen Sonnenaufgang und
Sonnenuntergang)
- Die Regeln über Signalkörper müssen am Tage befolgt
werden
- (Die Lichter und Signale müssen den Bestimmungen der Anlage 1
entsprechen.)
Weiter mit Begriffsbestimmungen zu den verschiedenen
Lichtern: Topplicht, Seitenlichter, Hecklicht, Schlepplicht, Rundumlicht und
Funkellicht
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