Die Sicht eines Schiffes und die Kategorie werden durch eine Kombinationen von folgenden Lichtern
bestimmt:
1
Topplicht bedeutet ein weißes Licht über der
Längsachse des Fahrzeugs, das horizontal unbehindert über einen Bogen
von 225 Grad scheint, und zwar von recht voraus bis 22,5 Grad achterlicher
als querab nach jeder Seite.
2
Seitenlichter
sind rot und grün und zeigen die Fahrtrichtung eines
Fahrzeugs an. Ein grünes Licht wird an der Steuerbordseite, an rotes
Licht an der Backbordseite horizontal über einen Winkel von 112,5 Grad
gezeigt. Das Licht wird jeweils von recht voraus bis 22,5 Grad
achterlicher als querab gezeigt. Ein Fahrzeug unter 20 Metern darf diese
Lichter in einer Zweifarbenlaterne führen.
3
Hecklicht bezeichnet ein weißes
Licht was nach achtern ausgerichtet ist und füllt die Lücke zwischen den
beiden Seitenlichtern. Es ist so nah wie möglich am Heck angebracht und
erstreckt sich horizontal über einen Winkel von 135 Grad, und zwar von
recht achteraus 67,5 Grad nach jeder Seite.
4
Schlepplicht bezeichnet ein
gelbes Licht mit den Eigenschaften eines Hecklichtes.
5
Rundumlicht bezeichnet ein Licht,
das unbehindert über einen horizontalen Winkel von 360 Grad scheint.
Es wird in unterschiedlichen Farben verwendet.
6
Funkellicht bezeichnet ein Licht mit 120 oder mehr
regelmäßigen Lichterscheinungen pro Minute.