Lichterführung und Signalkörper

Begriffsbestimmungen Lichter

Die Sicht eines Schiffes und die Kategorie werden durch eine Kombinationen  von folgenden Lichtern bestimmt:

1 Topplicht bedeutet ein weißes Licht über der Längsachse des Fahrzeugs, das horizontal unbehindert über einen Bogen von 225 Grad scheint, und zwar von recht voraus bis 22,5 Grad achterlicher als querab nach jeder Seite.
2 Seitenlichter sind rot und grün und zeigen die Fahrtrichtung eines Fahrzeugs an. Ein grünes Licht wird an der Steuerbordseite, an rotes Licht an der Backbordseite horizontal über einen Winkel von 112,5 Grad gezeigt. Das Licht wird jeweils von recht voraus bis 22,5 Grad achterlicher als querab gezeigt. Ein Fahrzeug unter 20 Metern darf diese Lichter in einer Zweifarbenlaterne führen.
3 Hecklicht bezeichnet ein weißes Licht was nach achtern ausgerichtet ist und füllt die Lücke zwischen den beiden Seitenlichtern. Es ist so nah wie möglich am Heck angebracht und erstreckt sich horizontal über einen Winkel von 135 Grad, und zwar von recht achteraus 67,5 Grad nach jeder Seite.
4 Schlepplicht bezeichnet ein gelbes Licht mit den Eigenschaften eines Hecklichtes.
5 Rundumlicht bezeichnet ein Licht, das unbehindert über einen horizontalen Winkel von 360 Grad scheint. Es wird in unterschiedlichen Farben verwendet.
6 Funkellicht bezeichnet ein Licht mit 120 oder mehr regelmäßigen Lichterscheinungen pro Minute.

Weiter mit der Lichterführung eines Maschinenfahrzeugs in Fahrt!

ASV i.M.
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