Lichterführung und Signalkörper
Lichterführung eines Manövrierbehinderten Schiffes
Das Manövierbehinderte Schiff bezeichnet ein Schiff, daß durch die Art seines Einsatzes behindert ist, so zu manövrieren, wie es die
KVR eigentlich vorschreiben würde. Die 'Manövrierbehinderung' wird also nicht durch
einen außerplanmäßigen Vorfall hervorgerufen, sondern durch den speziellen Einsatz des
Fahrzeuges.
So sind z.B. schleppende Fahrzeuge, die durch ihren
Anhang erheblich behindert sind, vom Kurs abzuweichen, berechtigt, zusätzlich zu
ihren Lichtern rot-weiß-rot zu führen und so das Wegerecht
gegenüber anderen
Schiffen zu verlangen.
Es soll noch betont werden, dass in dieser Regel
beschriebene Signale keine Notsignale sind, durch die Hilfeleistung
verlangt wird!
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- Drei Rundumlichter rot-weiß-rot senkrecht
übereinander, dort wo sie am besten gesehen werden können.
- bei Fahrt
durchs Wasser sind zusätzlich die üblichen Lichter zu führen, für normale
Maschinenfahrzeuge sind die Seitenlichter rot und grün und das Hecklicht, sowie entspechend ein
oder zweiTopplichter hinzuzuschalten.
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- Ball - Rhombus - Ball senkrecht
übereinander, dort wo sie am besten gesehen werden können.
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Schiffe von weniger als 12 Meter Länge, außer
solcher, die Taucherarbeiten durchführen, brauchen diese in dieser Regel
vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper nicht zu führen.
Vor Anker werden zusätzlich zu den hier beschriebenen
Lichtern/Signalkörpern die Lichter/Signalkörper für das Ankern
gefahren.
(Mann kann sich hierüber wirklich streiten, ob das sinnvoll ist, weil ein manövrierbehindertes Schiff am Anker ist
ein Schiff am Anker und ist genauso manövrier(un)fähig wie jedes andere Schiff
am Anker! Aber die KVR wills halt so.) |
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