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Lichterführung und Signalkörper
Lichterführung eines Manövrierunfähigen Schiffes
Das Manövierunfähige Schiff bezeichnet ein Schiff, daß wegen außergewöhnlicher Umstände (z.B.
Ruderbruch, Maschinenschaden,...) nicht so manövrieren kann, wie es die Regeln
der KVR vorschreiben, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen
kann.
Es soll noch betont werden, dass in dieser Regel
beschriebene Signale keine Notsignale sind, durch die Hilfeleistung
verlangt wird!
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mit Lichterführung von Manövrierbehinderten Schiffen! |
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