Lichterführung und Signalkörper

Lichterführung eines Manövrierunfähigen Schiffes

Das Manövierunfähige Schiff bezeichnet ein Schiff, daß wegen außergewöhnlicher Umstände (z.B. Ruderbruch, Maschinenschaden,...) nicht so manövrieren kann, wie es die Regeln der KVR vorschreiben, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.

Es soll noch betont werden, dass in dieser Regel beschriebene Signale keine Notsignale sind, durch die Hilfeleistung verlangt wird!

Lichterfuehrung Manövrierunfähiges Schiff

Manövrierunfähiges Schiff bei Nacht

  • Zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander, dort wo sie am besten gesehen werden können.
  • bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich Seitenlichter rot und grün und das Hecklicht.

Es werden nicht die Topplichter wie bei normalen Maschinenfahrzeugen gezeigt. Es kann also nicht auf die Länge Manövrierbehinderten Fahrzeuges geschlossen werden.

Lichterfuehrung Manövrierunfähiges Schiff

Manövrierunfähiges Schiff bei Tag

  • Zwei Bälle oder ähnliche Signalkörper senkrecht übereinander, dort wo sie am besten gesehen werden können.
Signalkörper Manövrierunfähiges Schiff

Weiter mit Lichterführung von Manövrierbehinderten Schiffen!
ASV i.M.
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