Ein Maschinenfahrzeug muß bei Nacht folgende Lichter führen:
Ein Maschinenfahrzeug unter 50 Metern darf auf das hintere Toplicht verzichten.
Ein Maschinenfahrzeug unter 12 Metern darf das Toplicht und das Hecklicht in einem Rundumlicht zusammenfassen.
Ein Maschinenfahrzeug unter 12 Metern darf die beiden Positionslaternen zu einer Zweifarbenlaterne zusammenfassen.
Ein Maschinenfahrzeug unter 7 Metern, dessen Maximalgeschwindigkeit 7 Knoten nicht übersteigt, darf als einzige Laterne ein weißes Rundumlicht zeigen.
Ein Luftkissenfahrzeug fährt zusätzlich zur den normalen Lichtern ein gelbes Funkellicht.
(Auch ein U-Boot sollte ein gelbes Funkellicht beim Auf- und Abtauchen führen.)
Beim Start, bei der Landung und beim oberflächennahen Flug führt das Bodeneffektfahrzeug ein rotes Funkellicht.
(Ich habe immer nur von diesen Bodeneffektfahrzeugen gehört aber nie gesehen, wer ein Foto davon hat, darf es mir gerne zuschicken!)
Weiter mit der Lichterführung beim Schleppen und Schieben !