Lichterführung und Signalkörper

Lichterführung eines Maschinenfahrzeugs in Fahrt

1.

Maschinenfahrzeug allgemein

Ein Maschinenfahrzeug muß bei Nacht folgende Lichter führen:

  • ein Toplicht vorne im Schiff
  • ein zweites Toplicht hinten und höher als das vordere. Dieses zweite Toplicht muß nur von Maschinenfahrzeugen über 50 Meter geführt werden.
  • die Positionslichter rot und grün
  • ein Hecklicht
2.

Maschinenfahrzeug unter 50 Meter

Ein Maschinenfahrzeug unter 50 Metern darf auf das hintere Toplicht verzichten.

3.

Maschinenfahrzeug unter 12 Meter - Rundumlicht

Ein Maschinenfahrzeug unter 12 Metern darf das Toplicht und das Hecklicht in einem Rundumlicht zusammenfassen.

Maschinenfahrzeug unter 12 Meter - Zweifarbenlaterne

Ein Maschinenfahrzeug unter 12 Metern darf die beiden Positionslaternen zu einer Zweifarbenlaterne zusammenfassen.

4.

Maschinenfahrzeug unter 7 Meter - Rundumlicht

Ein Maschinenfahrzeug unter 7 Metern, dessen Maximalgeschwindigkeit 7 Knoten nicht übersteigt, darf als einzige Laterne ein weißes Rundumlicht zeigen.

Luftkissenfahrzeug

Ein Luftkissenfahrzeug fährt zusätzlich zur den normalen Lichtern ein gelbes Funkellicht.

(Auch ein U-Boot sollte ein gelbes Funkellicht beim Auf- und Abtauchen führen.)

Bodenenffektfahrzeug

Beim Start, bei der Landung und beim oberflächennahen Flug führt das Bodeneffektfahrzeug ein rotes Funkellicht.

(Ich habe immer nur von diesen Bodeneffektfahrzeugen gehört aber nie gesehen, wer ein Foto davon hat, darf es mir gerne zuschicken!)

Weiter mit der Lichterführung beim Schleppen und Schieben !

ASV i.M.
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