Lichterführung und Signalkörper

Lichterführung beim Schleppen und Schieben

a)

Schleppendes Maschinenfahrzeug mit Anhang kürzer und gleich 200m

Ein schleppendes Maschinenfahrzeug, bei dem der Anhangs 200m nicht überschreitet, muß zusätzlich zu den Lichtern eines Maschinenfahrzeuges folgende Lichter führen:

  • zusätzlich zum vorderen Toplicht ein weiteres Toplicht senkrecht über dem ersten
  • ein gelbes Schlepplicht senktrecht über dem Hecklicht

Die Länge des Anhangs wird gemessen als Abstand zwischen dem Heck des schleppenden Fahrzeugs und dem Heck des Anhangs.

 

 

Schleppendes Maschinenfahrzeug mit Anhang länger als 200m

Ein schleppendes Maschinenfahrzeug, bei dem der Anhangs länger als 200m ist, muß zusätzlich zu den Lichtern eines Maschinenfahrzeuges folgende Lichter führen:

  • zusätzlich zum vorderen Toplicht zwei weitere Toplichter senkrecht über dem ersten
  • ein gelbes Schlepplicht senktrecht über dem Hecklicht

Schleppendes Maschinenfahrzeug mit Anhang länger als 200m  bei Tag

Ist der Schleppzug länger als 200 Meter, wird ein Rhombus dort gefahren, wo er am besten zu sehen ist.

b)

Ist ein schiebendes Fahrzeug, das einen Gegenstand vor sich herschiebt, zu einer starren Einheit miteinander verbunden, so gelten sie als ein Maschinenfahrzeug und müssen die für Maschinenfahrzeuge vorgeschriebenen Lichter führen.

 

c)

Schiebendes oder längsseits schleppendes Maschinenfahrzeug

Ein schiebendes oder längsseits schleppendes Maschinenfahrzeug muß zusätzlich zu den Lichtern eines Maschinenfahrzeuges folgendes Licht führen:

  • zusätzlich zum vorderen Toplicht ein weiteres Toplicht senkrecht über dem ersten

 

Unterlass der vorgeschriebenen Lichter

Kann ein Fahrzeug, was normalerweise nicht für Schleppvorgänge verwendet wird - was bei Sportbooten allgemein der Fall ist - die vorgeschriebenen Lichter nicht führen, so ist es dazu auch nicht verplichtet, wenn es ein Fahrzeug abschleppt, dass sich

  • in Not befindet,
  • oder aus anderen Gründen Hilfe benötigt

Es sind aber alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Art des Schleppverbandes erkennbar zu machen. Dies kann im speziellen durch Anleuchten der Schleppleine geschehen.

Weiter mit Geschleppten Fahrzeugen!

ASV i.M.
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