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Lichterführung und Signalkörper
Lichterführung beim Schleppen und Schieben
| a) |
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Ein
schleppendes Maschinenfahrzeug, bei dem der Anhangs 200m nicht überschreitet, muß zusätzlich zu den Lichtern eines Maschinenfahrzeuges folgende Lichter führen:
- zusätzlich zum vorderen Toplicht ein
weiteres Toplicht senkrecht über dem ersten
- ein gelbes Schlepplicht senktrecht über dem Hecklicht
Die Länge des Anhangs wird gemessen als
Abstand zwischen dem Heck des schleppenden Fahrzeugs und dem Heck des
Anhangs.
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Ein schleppendes Maschinenfahrzeug, bei dem der
Anhangs länger als 200m ist, muß zusätzlich zu den Lichtern eines
Maschinenfahrzeuges folgende Lichter führen:
- zusätzlich zum vorderen Toplicht zwei
weitere Toplichter senkrecht über dem ersten
- ein gelbes Schlepplicht senktrecht über dem Hecklicht
Ist der Schleppzug länger als 200 Meter, wird ein Rhombus dort
gefahren, wo er am besten zu sehen ist. |


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| b) |
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Ist ein schiebendes Fahrzeug, das einen
Gegenstand vor sich herschiebt, zu einer
starren
Einheit miteinander verbunden, so
gelten sie als ein Maschinenfahrzeug
und müssen die für Maschinenfahrzeuge vorgeschriebenen Lichter führen.
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| c) |
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Ein schiebendes oder längsseits schleppendes Maschinenfahrzeug muß
zusätzlich zu den Lichtern eines
Maschinenfahrzeuges folgendes Licht führen:
- zusätzlich zum vorderen Toplicht ein weiteres Toplicht
senkrecht über dem ersten
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Kann ein Fahrzeug, was normalerweise nicht für Schleppvorgänge verwendet wird
- was bei Sportbooten allgemein der Fall ist - die vorgeschriebenen Lichter
nicht führen, so ist es dazu auch nicht verplichtet, wenn es ein Fahrzeug
abschleppt, dass sich
- in Not befindet,
- oder aus anderen Gründen Hilfe benötigt
Es sind aber alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Art des
Schleppverbandes erkennbar zu machen. Dies kann im speziellen durch Anleuchten
der Schleppleine geschehen.
Weiter mit Geschleppten Fahrzeugen! |
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