Lichterführung und Signalkörper

Lichterführung eines Segelboots in Fahrt

a) Lichter Segelschiff

Allgemein

Ein Segelfahrzeug in Fahrt muss die Seitenlichter rot/grün und das Hecklicht führen. Über 20 m müssen diese Lichter, wie hier zu sehen, als getrennte Lampen geführt werden.

Lichter Segelschiff
b) Lichter Segelboot

Unter 20 Metern

Ein Segelboot unter 20 m darf die Seitenlichter als 2-Farben-Laterne führen,

Lichter Segelboot
Lichter Segelboot

oder aber es darf alle 3 Lampen in einer einzigen 3-Farbenlaterne (was eine Menge Strom spart) am Masttop oder möglichst nahe des Masttops führen, wo diese Laterne am besten gesehen werden kann.

Lichter Segelboot
c) Lichter Segelboot

Für bessere Sichtbarkeit darf geführt werden

Ein Segelboot darf, soweit es nicht die Dreifarbenlaterne führt, ein rotes über grünes Rundumlicht im Masttop führen. Dies erhöht die Sichtbarkeit des Segebootes. Das Rot über Grün darf kombiniert werden mit der Zweifarbenlaterne im Bug.

Lichter Segelboot
c) Lichter Segelboot

Unter 7 Metern

Ein Segelboot muss, soweit möglich, die oben beschriebenen Lichter führen. Ist das nicht möglich, muss man ein weißes Licht (Taschenampe...) gebrauchsfertig zur Hand haben, die man rechtzeitig zeigt, um einen Zusammenstoß zu verhindern.

Lichter Segelboot

Weiter mit Lichterführung von Segelbooten unter Motor!

ASV i.M.
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