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Lichterführung und Signalkörper
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Allgemein
Ein Segelfahrzeug in Fahrt muss die Seitenlichter rot/grün und das
Hecklicht führen. Über 20 m müssen diese Lichter, wie hier zu
sehen, als getrennte Lampen geführt werden.
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Unter 20 Metern
Ein Segelboot unter 20 m darf die Seitenlichter als 2-Farben-Laterne
führen, |
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oder aber es darf alle 3 Lampen in einer einzigen 3-Farbenlaterne (was
eine Menge Strom spart) am Masttop oder möglichst nahe des Masttops führen, wo
diese Laterne am besten gesehen werden kann. |
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| c) |
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Für bessere Sichtbarkeit darf geführt werden
Ein Segelboot darf, soweit es nicht die Dreifarbenlaterne führt, ein
rotes über grünes Rundumlicht im Masttop führen. Dies erhöht die
Sichtbarkeit des Segebootes. Das Rot über Grün darf kombiniert werden mit
der Zweifarbenlaterne im Bug. |
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| c) |
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Unter 7 Metern
Ein Segelboot muss, soweit möglich, die
oben beschriebenen Lichter führen. Ist das nicht möglich, muss man ein
weißes Licht (Taschenampe...) gebrauchsfertig zur Hand haben, die man rechtzeitig zeigt, um
einen Zusammenstoß zu verhindern. |
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Weiter mit Lichterführung von Segelbooten unter Motor! |
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