Lichterführung und Signalkörper

Lichterführung eines Fahrzeugs bei Taucherarbeiten

Ein Fahrzeug bei Taucherarbeiten sollte grundsätzlich die Lichter eines Fahrzeugs bei Unterwasserarbeiten führen. Kann es diese Lichter aufgrund der Größe nicht führen, so sind mindestens folgende Lichter zu führen:

Lichterfuehrung Taucher

Fahrzeug bei Taucherarbeiten in der Nacht

  • drei Rundumlichter rot-weiß-rot senkrecht übereinander, dort wo sie am besten gesehen werden können.

(Tauchen bei Nacht? Muß ja wirklich spannend sein!)

Lichterfuehrung Taucher

Fahrzeug bei Taucherarbeiten am Tag

  • die Flagge A des Internationalen Signalbuchs als Tafel von mindestens 1 Meter Höhe. Die Rundumsichtbarkeit muß sichergestellt werden. (Keine Ahnung, wie das geschehen soll, aber bis jetzt ist wahrscheinlich noch niemand dafür hingerichtet worden, dass er eine ganz normale Flagge A gehisst hat)

Signalkörper Taucher

 

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ASV i.M.
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