Lichterführung und Signalkörper

Die Tragweite der Lichter

Die Tragweite wird in Prüfungen normalerweise nicht abgefragt. Sie soll hier nur der Vollständigkeit halber aufgeführt sein:

Die Trageweite der Lichter auf Schiffen
weniger 12 m zwischen 12 und 50 m über 50 m
Topplicht 6 sm 3 sm 2 sm
Seitenlicht 3 sm 2 sm 1 sm
Hecklicht 3 sm 2 sm 2 sm
Schlepplicht 3 sm 2 sm 2 sm
Rundumlicht 3 sm 2 sm 2 sm

 

Auf schwer erkennbaren, teilweise getauchten Fahrzeugen oder Gegeständen, die geschleppt werden, wird ein weißes Rundumlicht mit 3 sm Tragweite gefahren.

Weiter mit der Lichterführung eines Maschinenfahrzeugs in Fahrt!

ASV i.M.
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